Medienmitteilung von Suisseculture: Geplante Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung
Suisseculture stellt irritiert fest, dass der Gesamtbundesrat die vom UVEK-Vorsteher Albert Rösti vorgeschlagene Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) durchsetzen will. Er setzt sich damit über die Haltung einer klaren Mehrheit der eigegangenen Vernehmlassungsteilnehmenden hinweg: Ein Grossteil der eingeladenen Organisationen, der Parteien sowie diverse Kantone und zahlreiche Interessenorganisationen hatten sich insbesondere gegen eine Senkung der SRG-Gebühren von 335 Franken auf 300 Franken ausgesprochen, bevor der Leistungsauftrag der SRG über die Konzession neu definiert worden ist.
Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass dieser Antrag nun – gegen die Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden und ohne das Parlament einzubeziehen - unverändert in Kraft gesetzt werden soll.
Für ein unabhängiges und vielfältiges Kulturschaffen in den vier Sprachregionen der Schweiz braucht es eine starke SRG. Die Abgaben sind so zu berechnen, dass die SRG ihre Verpflichtungen – gerade auch im Kernbereich Kultur und damit als unverzichtbare Kulturproduzentin und Kulturvermittlerin – wahrnehmen und ihre Finanzierung in gleicher Höhe wie heute auch in Zukunft sichergestellt werden kann.
Der qualitativ hochstehende mediale Service Public der SRG ist eine wichtige Grundlage für das Funktionieren der Demokratie und der (kulturellen) Teilhabe aller Bevölkerungsschichten. Zudem schafft sie eine beachtliche Wertschöpfung und sichert Arbeitsplätze in einer Vielzahl von anderen Unternehmen. Tatsächlich dürfte der Schaden durch die erzwungenen Einsparungen weit über die SRG hinausreichen und die Vitalität gewisser Wirtschaftsbranchen gefährden sowie und insbesondere die Vielfalt der Kultur in der Schweiz schmerzlich beeinträchtigen.
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