Fairlag: Ein Bericht zu zwei juristischen Fällen in Deutschland
(Text vom Bundesverband junger Autoren und Autorinnen BVjA)
Seit 2008 sind die Schriftstellerverbände von Deutschland, Österreich und der Schweiz im sogenannten Aktionsbündnis für faire Verlage Fairlag zusammengeschlossen. Wie schon mehrfach berichtet, fordert Fairlag von den Verlagen die Einhaltung von verlegerischen Grundsätzen und Verlagsstandards und kämpft gleichzeitig gegen unseriöse «Druckkostenzuschussverlage» (oder auch «Pseudoverlage »). Mehr Informationen zu Fairlag finden sich unter folgenden Links: www.a-d-s.ch/home/index.php?id=791 (in Deutsch, Französisch und Italienisch) oder direkt www.aktionsbuendnis-faire-verlage.com (in Deutsch und Englisch). Vor allem in Deutschland hat Fairlag auch auf juristischer Ebene in den letzten Jahren einige Wogen geschlagen, was aufzeigt, wie notwendig dieses Aktionsbündnis ist. Im Folgenden berichtet der Mitinitiator von Fairlag, der Bundesverbands junger Autoren und Autorinnen (BVjA), zu einigen Erfolgen auf Seiten der Autorenverbände hinsichtlich dieser juristischen Auseinandersetzungen:
Brentano Gesellschaft Frankfurt GmbH wird wegen «schweren Eingriffs in die Persönlichkeitsfreiheit» von Pseudoverlagskritikern zu Unterlassung und Schmerzensgeld verurteilt
Seit Jahren fällt die sogenannte Brentano Gesellschaft Frankfurt GmbH durch Diffamierungen von Pseudoverlagskritikern auf und beschäftigt Gerichte. Jetzt ist das Unternehmen, das sich mit dem Namen Clemens Brentanos schmückt, erneut wegen «rücksichtlosen und ehrverletzenden Verhaltens» zur Unterlassung unter strafbewehrter Androhung eines Ordnungsgeldes bzw. Ordnungshaft bei einer Zuwiderhandlung, sowie zu einem Schmerzensgeld verurteilt worden.
Das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 186/10) verurteilte das Unternehmen zu einem Schmerzensgeld von 7 500 Euro wegen «schwerwiegenden» und «absichtlich rücksichtlosen» Diffamierens.
Hintergrund ist, dass die Beklagte den Vorstand des Bundesverbands junger Autoren und Autorinnen (BVjA) auf das übelste diffamiert und sogar Drohschreiben an Arbeitgeber von Vorstandsmitgliedern des Verbands verschickt. Der BVjA ist Mitinitiatorverband des «Aktionsbündnis für faire Verlage (Ak Fairlag)», das vor den irreführenden und unseriösen Geschäftspraktiken von Pseudoverlagsunternehmen aufklärt, die in der Branche als «Gelddruckmaschine auf dem Rücken des Autors» bekannt sind. Gegen die Aufklärungsarbeit der Fairlag-Autorenverbände wenden sich die Pseudoverlagsverantwortlichen aus Frankfurt, die sich mit den Namen Goethes und Brentanos schmücken (vgl. OLG München Az. 4 6 U 2250/09; OLG Köln Az. 15 U 116/08), bereits seit Jahren mit harschen Methoden.
Damit sprach das Landgericht dem Vorstand des Bundesverbands junger Autoren und Autorinnen ein Unterlassungsanspruch und Entschädigung zu, von der nach Hoffnung des Gerichts «ein Hemmungszweck für die Zukunft» für die ständigen Diffamierungsattacken der Beklagten «ausgehen muss».
Bereits in der Vergangenheit war die Beklagte wiederholt zu Unterlassung ihrer Schmähpraktiken verurteilt worden.
Alle Autorenverbände von Fairlag, auch der AdS, begrüssten das Urteil aus Düsseldorf. Denn das Gericht hat damit ein weiteres Mal die Rechte von Pseudoverlagskritikern bestätigt und dem rücksichtslosen und inkriminierenden Verhalten der Frankfurter Diffamierer erneut ein Riegel vorgeschoben.
Pseudoverlag August von Goethe möchte Verbänden Aussage staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen verbieten
Der zu der Frankfurter Verlagsgruppe August von Goethe zählende Imprintverlag «August von Goethe Literaturverlag» möchte es Kritikern verbieten, über sie sinngemäss äussern zu dürfen, dass gegen die Verantwortlichen des Frankfurter Firmengeflechts um ihren Verlagsgründer Herrn Hänsel-Hohenhausen (Frankfurter Verlagsgruppe August von Goethe, Brentano Gesellschaft Frankfurt GmbH, World Writers Association, Lord Byron’s Press Ltd., Bund Deutscher Schriftsteller BDS) staatsanwaltschaftliche Ermittlungen liefen und laufen.
Die Verantwortlichen fallen seit Jahren damit auf, Kritiker von Pseudoverlagspraktiken mit übelsten Diffamierungen zu bedrohen und mundtot zu machen. Opfer dieser inkriminierenden Geschäftspraktiken berichten, dass sie sich schon wie unter der Beobachtung von «Stalkern» mit ständigen Verleumdungsattacken drangsaliert fühlen. In über drei Jahren betrieben die Verantwortlichen über 100 Verfahren gegen ihre Kritiker. Im Oktober 2009 berichtete der Hessische Rundfunk in der Sendung «de facto», dass Autoren mit vermeintlichen Werbeaktivitäten des August von Goethe Literaturverlags in die Irre geführt werden und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt ein.
Dieses Verhalten kann von Seiten Fairlag nur derart gewertet werden, dass Kritiker auf ein weiteres Mal mundtot gemacht werden sollen. Selbst bei bestehenden Straftatbeständen dürften Kritiker dann nicht mehr die Wahrheit sagen.