AdS-Medienmitteilung vom 27. Januar 2014: Für ein zeitgemässes Verleihrecht!

Faire Entschädigung für Literaturschaffende<br />
«Gerne verhelfe ich dieser Selbstverständlichkeit zum Durchbruch»<br />
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Prominente Autoren, Leser und Leserinnen und der Berufsverband AdS, unterstützt vom Dachverband Suisseculture, fordern, für die Ausleihe von Literatur sollten auch in der Schweiz Autorinnen und Autoren entschädigt werden. Dieses Grundrecht gilt in allen EU-Ländern. Ein Appell und eine Informationsbroschüre gehen diese Woche an alle Parlamentarier. In einer Motion fordert Nationalrat Kurt Fluri (FDP SO) ebenfalls die Einführung des Verleihrechts in der Schweiz.


Bis heute werden Autorinnen und Autoren in der Schweiz nicht entschädigt, wenn ihre Werke digital oder analog in der Bibliothek ausgeliehen werden – dies obschon das sogenannte «Verleihrecht» verbindlich in allen EU-Ländern gilt. Der AdS und die Suisseculture setzen sich dafür ein, dem ringsum geltenden Grundrecht nun auch in der Schweiz zum Durchbruch zu verhelfen. Raphael Urweider, Präsident AdS und selbst Autor, sagt: «Die Bücherausleihe in der Schweiz wird durch die Einführung von E-Books noch einfacher als bisher. Es ist unhaltbar, dass Schweizer Autorinnen und Autoren nichts davon haben, wenn unsere Bücher von vielen Bibliotheksnutzern gelesen werden können». So argumentiert auch Nationalrat Kurt Fluri (FDP SO), der seine Ratskolleginnen und -kollegen in einer Motion auffordert, die Gesetzeslücke zu schliessen: «Urheberinnen und Urheber sollen in den Genuss einer zeitgemässen Abgeltung kommen», sagt Nationalrat Fluri.
In der eigens konzipierten Broschüre «Autorinnen und Autoren fair entschädigen» setzen sich prominente Leserinnen und Leser sowie Autorinnen und Autoren dafür ein. Die Entschädigung soll weder die Bibliotheksbudgets noch die Leserinnen und Leser belasten. Der AdS überreicht die Broschüre diese Woche den nationalen Parlamentarierinnen und Parlamentariern. Interessierte können die Broschüre unter folgender Adresse beziehen: sekretariat@a-d-s.ch, www.a-d-s.ch.

Schweizer Prominenz: Verleihrecht einführen!

Beispiele von Stimmen prominenter Leserinnen und Leser sowie jene von Autorinnen und Autoren untermauern die Forderung:
Jazzpianistin Irène Schweizer sagt: «Ich weiss, dass Kulturförderung auch das Fördern unserer einheimischen Autorinnen und Autoren bedeutet – die ja oft ein schmales Einkommen haben. Eine Entschädigung für die Nutzung ihrer Werke dünkt mich eine ganz besonders naheliegende Art der Kulturförderung». Prof. Dr. Thierry Carrel, Direktor der Universitätsklinik für Herz- und Gefässchirurgie, Inselspital Bern: «Lesen und mich weiterbilden können ist eine ständige, lebenslange Freude und Horizonterweiterung für mich. Es sollte selbstverständlich sein, dass jene Autorinnen und Autoren, die mir dies ermöglichen, fair für ihr Schaffen entschädigt werden». Filmemacherin Bettina Oberli: «Mir ist es fast ein wenig peinlich, dass Schweizer Kulturschaffende auf diese Weise ihre Urheberrechte einfordern müssen. Gerne verhelfe ich dieser Selbstverständlichkeit zum Durchbruch».

Stellvertretend für zahlreiche Kolleginnen und Kollegen erklärt Autor Peter Stamm: «Lesen ist die liebste Freizeitbeschäftigung der Schweizer, trotzdem können in unserem Land kaum ein paar Dutzend Autoren von ihrer Arbeit leben. Ein Verleihrecht wäre ein kleiner Beitrag, dies zu ändern». Eveline Hasler, Autorin: «Meine Leserinnen und Leser würden sicher auch wollen, dass Schweizer Autorinnen und Autoren fair und ebenbürtig wie ihre Kollegen in der EU entgolten werden».

AGUR12: Forderung für Verleihrecht formuliert


Die Einführung des Verleihrechts war auch Teil der Diskussion in der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12), welche Bundesrätin Simonetta Sommaruga 2012 eingesetzt hatte. Die AGUR12 nahm die Forderung, getragen von Suisseculture, AudioVision Schweiz, dem Schweizer Buchhändler und Verlegerverband SBVV, dem Verband Schweizer Medien und dem AdS, in ihren Schlussbericht auf: «Unter anderem der schweizweite Zusammenschluss von Bibliotheken für gemeinsame Dienstleistungen ermöglicht einen immer flächendeckenderen Zugang zu Büchern, Hörbüchern, Zeitschriften und Zeitungen. Damit findet eine starke Erhöhung der Nutzung der Werke der Urheber statt, ohne dass diese für die Nutzung eine Entschädigung erhalten. Das analoge und digitale Zurverfügungstellung, Zugänglichmachen und Nutzen von einzelnen Werken ist deshalb mit einer angemessenen Vergütung der Urheber und Urheberinnen zu verbinden. Um einen gerechten Ausgleich für die Urheber sicherzustellen, ist die gesetzliche Einführung eines analogen und digitalen Verleihrechts der richtige Weg».

Der AGUR12-Schlussbericht dient Politik und Verwaltung als Argumentations-Grundlage und als Übersicht vorhandener Forderungen und Positionen.

Schlussbericht der AGUR12:
www.ige.ch/urheberrecht/agur12.html
www.a-d-s.ch
www.suisseculture.ch


Kontakt:
Autorinnen und Autoren der Schweiz AdS
Raphael Urweider, Präsident, rurweider@a-d-s.ch
Nicole Pfister Fetz, Geschäftsführerin, npfister@a-d-s.ch
Tel. 044 350 04 60, sekretariat@a-d-s.ch
www.a-d-s.ch


AdS-Medienmitteilung 130127 (pdf)
AdS-Broschüre zum Verleihrecht (pdf)

 

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