Aktueller Stand zum Kulturförderungsgesetz
Am 2. März führte der Nationalrat die Diskussion über das Kulturförderungsgesetz weiter, die er in der Herbstsession 2008 unterbrochen hatte. In der Gesamtabstimmung am Ende nahm der Nationalrat den Gesetzesentwurf mit 125 zu 61 Stimmen an.
Erfreulicherweise stimmte der Nationalrat bereits in der Herbstsession einem Antrag von Nationalrat Bortoluzzi zu, gemäss welchem den Kulturschaffenden, die eine Unterstützung vom Bund erhalten, ein Beitrag an die Vorsorge einbezahlt werden soll. Die Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) hingegen, in welcher diese Verbesserungen für Freischaffende (Personen, die in verschiedenen, zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen und bei unterschiedlichen Arbeitgebern tätig sind) im Bereich der sozialen Sicherheit verlangt, lehnte der Nationalrat am 2. März ab. Bundesrat Couchepin begründete die Ablehnung der Motion damit, dass das Problem erkannt sei und Verbesserungen bereits geplant bzw. in Bearbeitung seien. In der Tat finden diesbezüglich Verhandlungen zwischen einer Vertretung der verschiedenen Verbände der Kulturschaffenden, des Gewerkschaftsbundes und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) statt in der Hoffnung, das Versprechen des Bundesrates schon bald in die Tat umsetzen zu können.
Darüber hinaus ist es erfreulich, dass nach dem Willen des Nationalrats die Stiftung Pro Helvetia ihre Unabhängigkeit beibehalten und der Stiftungsrat, nicht der Bundesrat, für deren strategische Führung zuständig sein wird. Zudem kann Pro Helvetia nun weiterhin umfassende Kulturförderung unabhängig betreiben und, im Gegensatz zur Absicht des Bundesrates, Werkbeiträge an Kulturschaffende ausrichten.
Leider wünscht sich eine Mehrheit des Nationalrats keinen Kulturrat, der vorgeschlagene Artikel 27a0 wurde mit 94 zu 70 Stimmen abgelehnt. Dieses Gremium, das den Bundesrat und die Verwaltung in Kulturfragen beraten sollte, war eines der zentralen Anliegen aus den Kulturkreisen. Dass dieses Anliegen abgelehnt wurde, ist nur schwer nachvollziehbar. Die Hoffnung liegt nun darauf, dass der Ständerat hier eine Korrektur anbringen wird.