Aktuelles zum Buchpreisbindungsgesetz
Entgegen dem Antrag der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) und des Bundesrats beschloss der Ständerat am 2. Dezember 2009 überraschend mit 23:15 Stimmen, auf den Gesetzesantrag zur Regulierung der Bücherpreise einzutreten. Damit ermöglichte der Ständerat gegen den Willen seiner Kommission doch noch eine ausführliche Debatte über die Wiedereinführung der Buchpreisbindung und die Ausgestaltung des geplanten Gesetzes. Der Bündner Ständerat Theo Maissen (CVP) kommentierte die Notwendigkeit der Buchpreisbindung besonders aus Autorensicht: «Im Zusammenhang mit diesem Hinweis auf die Autorinnen und Autoren möchte ich Kollege Frick widersprechen. Er hat es praktisch so ausgelegt, als ob es allein um die Läden gehe, um die Buchhändler. Darum geht es bei der Preisbindung aber nicht in erster Linie, sondern es geht um die Autoren und Autorinnen, wie schon gesagt wurde, vor allem um die jungen und unbekannten Autoren und Autorinnen, aber vor allem auch um solche der sprachlichen Minderheiten. […] Dann zu Artikel 11, in dem die Klagemöglichkeit der Organisationen geregelt ist: Nach Artikel 11 Buchstabe a wäre der Verband der Autorinnen und Autoren der Schweiz nicht klageberechtigt. Das wäre für die Autoren und Autorinnen aber ausgesprochen nachteilig, da sie im Falle eines Preisbindungsmissbrauchs ja direkt und unmittelbar in ihren wirtschaftlichen Interessen betroffen wären. Es geht um die Honorare der Autoren. Sie werden in der Regel als Anteil an den Buchpreisen vertraglich festgelegt. Deshalb müsste in Buchstabe a ein entsprechender Passus eingefügt werden, der besagen würde, dass auch der Verband der Autorinnen und Autoren der Schweiz bzw. die Autorinnen und Autoren klageberechtigt wären.»
Am 28. Januar traf sich die WAK-S somit erneut, um gegen seinen Mehrheitswillen wieder über das Gesetz zur Regulierung der Bücherpreise zu beraten. Leider wollte die WAK-S offenbar keine aus der Sicht der Buchbranche wesentlichen Verbesserungen des Gesetzes berücksichtigen, so bliebe beispielsweise nach deren Willen der grenzüberschreitende Handel nach wie vor von der Preisbindung ausgenommen, wie dies schon der Nationalrat beschlossen hatte. Ebenfalls wollte sich kein Kommissionsmitglied für einen Antrag gewinnen lassen, dass der Einbezug des AdS als klageberechtigte Partei im Gesetzesentwurf ergänzt wird. So bleibt der Buchbranche wie auch dem AdS selbst letztlich nun noch der Versuch, im Ständeratsplenum die Wende zu einem wirkungsvollen Buchpreisbindungsgesetz herbeizuführen.