Buchpreisbindungsgesetz vom Ständerat mit Änderungen gutgeheissen
Der Ständerat hat am 2. März dem Bundesgesetz über die Buchpreisbindung mit 19:15 Stimmen, bei einer Enthaltung, knapp zugestimmt. Wichtigster negativer Punkt in der gesamthaft gesehen ohnehin nicht besonders guten Gesetzesvorlage ist die bereits vom Nationalrat befürwortete Ausnahmeregel für den grenzüberschreitenden Internethandel (Art. 2 Abs. 2), welche der Ständerat innerhalb der ausführlichen Debatte bedauerlicherweise sogar noch auf die inländischen Online-Anbieter ausdehnte. So sollen künftig Bücher, die über ausländische und inländische Anbieter online verkauft werden, keiner Preisbindung unterliegen. Für die Autorinnen und Autoren positiv zu vermerken ist, dass der Ständerat den Antrag zu Artikel 11 von Ständerat Theo Maissen (CVP, Graubünden) mit 17 zu 10 Stimmen gutgeheissen hat. So sind nun neben den übrigen Buchbranchenvertreter auch die Organisationen von Autorinnen und Autoren gegen Missbrauch der Preisbindung klageberechtigt. Nun wird es als nächstes am Nationalrat sein, die vom Ständerat geschaffenen Differenzen zu beraten, was aber nicht mehr in dieser Frühjahrssession geschehen wird.