Der Bundesrat äussert sich zum Schlussbericht der AGUR12
In einer Medienmitteilung vom 6. Juni äussert der Bundesrat die Haltung, das Urheberrecht zu modernisieren und die Rechte und Pflichten von Kulturschaffenden, Konsumenten und Providern mit gezielten Massnahmen an die Realität des Internets anpassen zu wollen. Hierfür wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bis Ende 2015 eine Vorlage für die Vernehmlassung erarbeiten. Gemäss Bundesrat wird es sich dabei zum einen auf Empfehlungen stützen, welche die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) verabschiedet hat. Zum anderen wird das EJPD die Erkenntnisse einer Arbeitsgruppe berücksichtigen, die derzeit die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Providern ganz generell prüft. Suisseculture ihrerseits teilte am 11. Juni mit, sie nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Bundesrat in Sachen Durchsetzung des Urheberrechts Handlungsbedarf sieht und Gesetzesanpassungen in Angriff nehmen will. Besonders wichtig sei dem Dachverband der professionellen Kultur- und Medienschaffenden der Schweiz, dass neben zeitgemässen Anpassungen zur Rechtsdurchsetzung auch neue, die digitalen Nutzungen entsprechende Vergütungsformen zugunsten der berechtigten Kulturschaffenden in die Gesetzesanpassung einfliessen werden. Auch der AdS begrüsst, dass der Bundesrat nun offenbar aktiv werden will. Der Zeitplan scheint dem Verband zwar langsam, bedenkt man die Entwicklungsgeschwindigkeit des Internets. Der Einsatz für keine weiteren Verzögerungen tut daher not. Gleichzeitig soll die Zeit genutzt werden, die noch vage formulierten Vorstellungen neuer Vergütungsmodelle auszuarbeiten, für weitere wichtige Anliegen, insbesondere für das Verleihrecht, zu lobbyieren sowie in der AGUR12 vorgeschlagene Massnahmen voranzutreiben, die keiner Gesetzesänderung bedürfen, aber für die Kulturschaffenden wichtig sind. Weiterführende Informationen dazu sind auf der Homepage des Instituts für Geistiges Eigentum IGE herunterladbar: www.ige.ch, Urheberrecht.