Die WAK-S tritt nicht auf die Buchpreisbindungsgesetzesvorlage ein

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) entschied am 16. Oktober 2009 mit 8 zu 5 Stimmen, nicht auf das vom Nationalrat bereits verabschiedete Buchpreisbindungsgesetz einzutreten. Die Bestürzung in der Buchbranche ist gross, auch der AdS kritisiert diesen Entscheid der WAK-S vehement. Damit könnte der Gesetzesprozess erneut verzögert werden, bis die Buchbranche schliesslich nicht mehr kämpfen mag. Einzig eine grundsätzliche Entscheidung im Ständerat zur Buchpreisbindung könnte dies noch abwenden. Voraussichtlich am 2. Dezember wird der Ständerat das Thema behandeln.

Die Medienmitteilung informiert, dass sich der Entscheid der WAK-S aus Sicht des AdS auf kaum verständliche Argumente stützt. So habe auf dem Deutschschweizer Buchmarkt die „Aufhebung der Buchpreisbindung nicht zu einem Rückgang des Buchhandlungsangebots geführt“ – wesentlich längere Erfahrungszeiträume aus anderen Schweizer Regionen bzw. aus dem Ausland werden hierbei ausser Acht gelassen. Des Weiteren lasse sich „mit einer Buchpreisbindung die mit der Vorlage angestrebten kulturpolitischen Ziele (z.B. Unterstützung der Autoren) nicht erreichen, dies u.a. wegen der zunehmend via Internet im Ausland getätigten Käufe, bei welchen sich jegliches Landesrecht umgehen lässt“. Mit einem Verweis auf kulturpolitische Ziele zu argumentieren, da ja gerade die von der Literatur- und Buchbranche schon lange geforderte gesamtschweizerische Literaturpolitik der Formulierung entbehrt, wirkt genauso unverständlich, wie eine Argumentation zu Internetkäufen, da doch immerhin alle die Schweiz umgrenzenden Länder wie zahlreiche andere europäische Länder die Buchpreisbindung unbestritten umsetzen. Denn eine Buchpreisbindung wäre nicht das einzige Förderinstrument, doch ein wichtiger Bestandteil einer konzisen Literaturförderung.

 

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