Genf hat ein neues kantonales Kulturgesetz
Nach 16 Monaten Arbeit und Diskussionen hat das Genfer Parlament mit 55 zu 4 Stimmen bei 27 Enthaltungen am 16. Mai 2013 das Rahmengesetz zur Kultur angenommen. Das Gesetz regelt die Aufgaben des Kantons, auch im Zusammenspiel mit der Stadt und neu auch verstärkt mit der (auch grenzüberschreitenden) Region. Ebenso wird die Zusammenarbeit mit den grossen Institutionen (Nouvelle Comédie, Grand Théâtre, musées, etc.) geregelt.
Der Kanton Genf muss gemäss Gesetz einen Kulturrat («Conseil de la culture») einberufen, der die Behörden bei Fragen der Kulturpolitik und -förderung berät und unterstützt. Der Kulturrat besteht aus 14 Mitgliedern, folgendermassen zusammengesetzt: 2 Kantonsvertreter, 2 städtische Vertreter, 2 für die anderen Gemeinden sowie 4 aus dem künstlerischen bzw. kulturellen Bereich, zudem 3 Kulturfachpersonen und eine von der «Groupement local de coopération transfrontalière (GLCT) du projet d‘agglomération» bestimmte Person.
Schliesslich ist besonders hervorzuheben, dass der Kanton Genf mit seinem neuen Kulturgesetz auch einen Artikel zur sozialen Sicherheit verabschiedet hat (Art. 13). Einerseits will er mit dem neuen Artikel Initiativen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden unterstützen. Andererseits sieht er vor, dass Künstlerinnen und Künstlern bei Förderbeiträgen des Kantons auch ein Anteil an die soziale Vorsorge überwiesen wird. Dieser Artikel wurde vom Kulturförderungsgesetz des Bundes inspiriert. Für die Ausgestaltung dieses Artikels hat Suisseculture Sociale den Verantwortlichen im Kanton bereits ihre Unterstützung zugesagt.
Mehr dazu unter http://ge.ch/culture/projet-de-loi-cantonale-sur-la-culture-adoptepar-le-grand-conseil.