Kulturförderungs- / Pro Helvetia-Gesetz
Am 9. September 2009 hat der Nationalrat die Differenzbereinigung des Kulturförderungsgesetzes behandelt. Die Entscheide fielen aus Sicht der Kulturschaffenden positiv aus. Sowohl in der Frage der Aufgabenteilung als auch der strategischen Entscheide der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia hielt der Nationalrat mit deutlicher Mehrheit an seinen Positionen fest. Ebenso wurde der Artikel 8a, wonach den vom Bund und der Pro Helvetia unterstützten Kulturschaffenden ein Beitrag in die berufliche Vorsorge zu überweisen sei, diskussionslos genehmigt. Mit den immer noch bestehenden Differenzen ging das Geschäft nun zurück an den Ständerat. Dort behandelte erst die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-SR) die Differenzbereinigung in ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2009. Leider hielt die WBK-SR an ihrer zum Nationalrat konträren Position fest, die Strategie von Pro Helvetia durch den Bundesrat festzulegen. Dieser Haltung gilt es nun aus Sicht der Kulturschaffenden vehement entgegenzutreten, würde ein solcher Entscheid doch das Ende der Unabhängigkeit der Kulturstiftung einläuten. Denn eine Verstaatlichung der Stiftung, welche vor 70 Jahren in der Absicht gegründet wurde, eine staatsunabhängige Kunst- und Kulturförderung zu betreiben, wäre ein fataler Rückschritt mit nicht absehbaren Folgen. Der Ständerat wird die Differenzbereinigung voraussichtlich in der Wintersession behandeln.
Die von der WBK-NR abgeänderte Motion des Ständerats «Soziale Sicherheit für Berufe mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen» hat der Nationalrat in seiner Sitzung vom 9. September 2009 hingegen leider nach kurzer Diskussion mit 84:70 Stimmen abgelehnt. Somit ist die Motion nun definitiv vom Tisch, obwohl sie der Bundesrat dieses Mal zur Annahme empfohlen hatte. Einzig bleibt nun noch die Hoffnung, dass das Versprechen von Bundesrat Couchepin anlässlich der ersten Debatte in der Frühjahrssession zur gleich lautenden Motion der WBK-NR eingelöst wird und somit tatsächlich Verhandlungen zwischen den Kulturverbänden und dem Bundesamt für Sozialversicherungen BSV bzw. dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO aufgenommen werden.