Neue Bemühungen zur Einführung des Verleihrechts

Der AdS nimmt einen neuen Anlauf, um die Einführung des Verleihrechts in der Schweiz voran zu bringen.

Autorinnen und Autoren wissen: Die Schweiz kennt das Verleihrecht bis heute nicht. Eine zeitgemässe und eurokompatible Abgeltung von Urheber und Urheberin fehlt. Nun verstärkt die aktuelle Entwicklung das Problem: Die Bibliotheken bauen mittels Digitalisierung die Ausleihe von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften stark aus. Sie führen an, dies entspreche einem steigenden Bedürfnis der Leserinnen und Leser. Dieser gesteigerten und steigenden Nutzung der Werke ist Rechnung zu tragen – indem die Frage, wer Urheber und Urheberinnen entschädigt, neu beurteilt wird.

Derzeit arbeitet der AdS eine Broschüre aus. Darin wird dargelegt, was das Verleihrecht ist, wem es Mehrwert verschaffen würde und wie etwa die Bibliotheken – ohne dass deren Budget beschnitten würde – befähigt werden sollen, die Autorinnen und Autoren für die Ausleihe von Werken zu entschädigen. Der AdS will damit über den Sachverhalt aufklären und für das Anliegen werben. In der Broschüre werden Leserinnen und Leser zu Wort kommen, aber auch Autorinnen und Autoren. Die Broschüre wird bis Dezember allen AdS-Mitgliedern zugeschickt.

Zudem erhielt der AdS erneut prominente politische Unterstützung! Im nationalen Parlament ist zu diesem Begehren ein Vorstoss hängig, welcher die Einführung des Verleihrechts fordert. Der Solothurner FDP-Nationalrat Kurt Fluri setzt sich mit seiner Motion «Abgeltung von Urheberinnen und Urhebern» für die Autorinnen und Autoren und ihr Anliegen ein.

Der Vorstand und die Geschäftsstelle des AdS halten die AdS-Mitglieder über die Entwicklungen auf dem Laufenden, betreffend mögliches Engagement in der Sache wird ein eigener Aufruf erfolgen.

 

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