Neue Regelung der Arbeitszeitberechnung für die Arbeitslosenversicherung

Der AdS hatte zusammen mit zahlreichen anderen kulturellen Organisationen im Februar dieses Jahres zur Revision der Arbeitslosenversicherungsverordnung AVIV Stellung genommen. An seiner Sitzung vom 11. März 2011 hat der Bundesrat im Rahmen dieser revidierten Verordnung nun erfreulicherweise in einem Punkt zugunsten der Berufe im kulturellen Bereich entschieden. Bei befristeten Arbeitsverträgen in künstlerischen Berufen wird die Arbeitszeit neu bis zu 60 Tagen (anstatt 30) verdoppelt (Art 12 AVIV). Diese neue Regelung ist ab sofort anwendbar und zwar sowohl für bereits bestehende als auch für neue Rahmenfristen ab 1. April 2011.

 

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