Neue Zuständigkeiten im Bundesamt für Kultur BAK

Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes am 1. Januar 2012 hat das BAK seine Strukturen überarbeitet und einige Zuständigkeiten innerhalb der Dienste neu verteilt. Die folgende Aufgabenteilung gilt seit 1. August 2010.

Die Förderung des «Kulturschaffens», die sich bisher auf Kunst und Design konzentrierte, wird sich auf weitere Bereiche wie Literatur, Tanz, Theater und Musik ausrichten. Die Sektion wird auch für die Unterstützung der Berufsverbände und die Zusammenarbeit mit Pro Helvetia zuständig sein. Künftig steht sie unter der Leitung von Franziska Burkhardt, der bisherigen Chefin der Sektion «Kultur und Gesellschaft».

Die Sektion «Kultur und Gesellschaft» befasst sich neu mit allgemeinen kulturellen Fragen (Statistiken, Evaluationen), Sprachenpolitik und Verständigung, Förderung der Laienkultur und lebendige Traditionen, Zugang zu Musik und Lesen, Unterstützung der Fahrenden, Schweizer Schulen im Ausland und weitere internationale Angelegenheiten. Die Sektion wird ad interim bis Ende 2011 von David Vitali geleitet. Er ist gegenwärtig für die internationalen Angelegenheiten des Bundesamtes für Kultur zuständig.

Schliesslich wird der Bereich «Museen und Sammlungen» definitiv von Urs Staub übernommen, der diese Sektion bis anhin ad interim geleitet hat. Urs Staub verlässt seine jetzige Funktion als Chef der Sektion «Kulturschaffen».

 

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