Neuer Stiftungsrat bei Pro Helvetia

Der Bundesrat hat Anfang Juli die Mitglieder des Stiftungsrats von Pro Helvetia für 2012–2015 ernannt. Aufgrund des neuen Kulturförderungsgesetzes des Bundes muss der Stiftungsrat von 25 auf 9 Mitglieder verkleinert werden. Er soll sich neu vor allem auf die strategische Steuerung der Stiftung konzentrieren. Zusätzlich wird er von einer unabhängigen Kommission von 13 Expertinnen und Experten unterstützt, welche die Gesuche um Gewährung erheblicher Finanzhilfen und wichtige stiftungseigene Programme begutachtet.

Bei der Wahl der künftigen Mitglieder habe der Bundesrat die strategischen Kompetenzen und die ausgewogene Vertretung der Sprachregionen berücksichtigt. Der neue Stiftungsrat besteht aus vier deutsch-, drei französisch-, einer italienischund einer rätoromanischsprachigen Person.

Mario Annoni wurde als Stiftungsratspräsident wiedergewählt. Zudem ernannte der Bundesrat folgende neuen Stiftungsräte: Marco Franciolli (Direktor des Museo Cantonale d’Arte Lugano, Mitglied des Stiftungsrats der Fotostiftung Schweiz Winterthur), Guillaume Juppin de Fondaumière (Co-CEO von Quantic Dream, Videogame- Produzent, Präsident des European Games Developer Federation EGDF), Claudia Knapp (Kuratorin, freischaffende Journalistin, Drehbuchautorin und Kommunikationsexpertin), Johannes Schmid (Eigentümer AAA Agentur, Direktor der Schweizerischen Trachtenvereinigung), Nicole Seiler (Tänzerin und Choreographin, Vorstandsmitglied von Danse Suisse), Peter Siegenthaler (Präsident des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken, Mitglied des Verwaltungsrats der SBB, Mitglied des Stiftungsrats von Pro Juventute), Anne-Catherine Sutermeister (Direktorin des Théâtre du Jorat, Leiterin Forschung und Entwicklung Haute école de théâtre La Manufacture; Mitglied des Stiftungsrats von Pro Helvetia seit 2009), Felix Uhlmann (Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Zürich, Vorstandsmitglied Literaturhaus Basel; Mitglied des Stiftungsrats von Pro Helvetia seit 2009).

Alle Mitglieder des Stiftungsrats können nach einer vierjährigen Amtszeit vom Bundesrat maximal einmal für weitere vier Jahre wiedergewählt werden.

 

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