Preise und Auszeichnungen, ein wichtiges Thema der Kulturbotschaft

Das Kulturförderungsgesetz (KFG) nennt unter Artikel 13 «Preise verleihen» sowie «herausragende künstlerische Leistungen und kulturelle Verdienste auszeichnen». Gemäss Art. 23 KFG ist für diese Aufgabe das Bundesamt für Kultur (BAK) zuständig.

Im Rahmen der Kulturbotschaft für 2012–2015 (siehe oben) wird auch das Thema «Preise und Auszeichnungen» in knapper Form und mit einem Finanzrahmen behandelt. Detaillierte Strategien und Projekte wird das BAK schliesslich auf dieser Basis der Kulturbotschaft ausarbeiten – gemäss Auskunft aus dem BAK in Diskussion mit den betroffenen Kreisen.

Der AdS erarbeitete im Spätsommer 2010 daher als Basis für weitere Diskussionen zur Thematik «Preise und Auszeichnungen» Grundlagen, welche die Grundsätze und Best Practices für literarische Preise und Auszeichnungen aus Sicht des Verbands – und somit im Interesse der Autorinnen und Autoren der Schweiz – aufzeigen wollen. Das vollständige Grundsatzpapier wurde weiten Kreisen zur Verfügung gestellt, insbesondere Förderinstitutionen auf Bundes-, kantonaler, kommunaler und privater Ebene. Eine Kurzform dieses Papiers ist auf der Homepage des AdS einsehbar.

 

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