Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG): Stellungnahme des AdS
Am 11. Dezember 2015 veröffentlichte der Bundesrat die Vorlage zur Revision des URG. Die Vernehmlassung dazu dauerte bis 31. März 2016. Der Bundesrat wolle mit dieser Revision «das Urheberrecht modernisieren. Unter anderem soll Internet-Piraterie besser bekämpft werden, ohne dass dabei aber die Nutzer solcher Angebote kriminalisiert werden. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Bestimmungen an die neusten technologischen Entwicklungen angepasst. Die Vorlage zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) […] orientiert sich an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12). Parallel zu dieser Vorlage wurden auch zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in die Vernehmlassung geschickt» (Medienmitteilung des Bundesrats vom 11. Dezember 2015).
Der AdS hat zu dieser wichtigen Gesetzesrevision eine Stellungnahme eingereicht.
Allgemeine Einschätzung des AdS:
Der AdS begrüsst im Grundsatz die meisten in der Vernehmlassungsvorlage enthaltenen Vorschläge. Die Vorschläge nehmen einen grossen Teil der Punkte auf, die im Konsens der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) vorgeschlagen wurden. Für den AdS ist zentral, das in der Vorlage vorgesehene und für die Autorinnen und Übersetzer essentielle und längst fällige VERLEIHRECHT einzuführen.
Der Vorschlag ist allerdings nicht umfassend: Es fehlt eine Regelung für die digitale Ausleihe. Zudem bemängelt der AdS, dass in der gesamten Vorlage weitere wichtige Anliegen für die Urheberinnen und Urheber fehlen oder mangelhaft sind.
Stellungnahme des AdS in Kürze (pdf)
Vollständige Stellungnahme des AdS (in deutscher Sprache, pdf)