Urheberrecht: Kompromiss der AGUR12 II ohne Verleihrecht
Die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht AGUR12 II hat am 2. März 2017 ihre Arbeiten beendet und sich in verschiedenen Punkten auf einen Kompromiss geeinigt. Gegen die Internetpiraterie werden einige wenige Massnahmen zur Durchsetzung des bestehenden Rechts empfohlen. Zudem wurde eine Reihe weiterer Massnahmen zur Modernisierung des Schweizer Urheberrechts ausgehandelt: Zugunsten der Nutzerinnen und Konsumenten das Verzeichnisprivileg, die vergütungsfreie Wissenschaftsschranke sowie die Nutzung von verwaisten Werken. Zugunsten der Kulturschaffenden enthält das Paket eine Verlängerung der Schutzfrist für verwandte Schutzrechte, den Lichtbildschutz und eine Video-on-Demand-Vergütung für Urheber und Interpreten. Schliesslich umfasst der Kompromiss die Einführung einer erweiterten Kollektivlizenz, Verbesserungen im Tarifgenehmigungsverfahren sowie eine elektronische Nutzermeldung an die Verwertungsgesellschaften.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird die Ergebnisse der AGUR12 II in seine Überlegungen für eine Revision des Urheberrechtsgesetzes einfliessen lassen und dem Bundesrat bis Juli 2017 einen Antrag zum weiteren Vorgehen stellen.
Zu unserem grossen Bedauern wurde das Verleihrecht einmal mehr nicht in die Empfehlungen der AGUR aufgenommen, obwohl eine Arbeitsgruppe sich noch einmal intensiv mit dem Anliegen befasst und einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt hat. Nutzer- und Konsumentenorganisationen lehnten die Gleichstellung Schweizer Autorinnen und Übersetzer mit denjenigen im EU-Raum ab.
Zur Medienmitteilung des IGE: www.ige.ch/urheberrecht/agur12.html