Vernehmlassung zur neuen Kulturbotschaft 2016–2019 eröffnet

Am 18. Mai eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2016–2019. Die Kulturbotschaft legt Ziele und Massnahmen fest und bestimmt die Finanzmittel, die den Kulturinstitutionen des Bundes zugewiesen werden. Der Bundesrat will gemäss Medienmitteilung vom 28. Mai seine Kulturpolitik auf drei zentrale Handlungsachsen ausrichten: Kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation. Zudem will er die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden verbessern, um eine kohärente Kulturpolitik auf nationaler Ebene zu erreichen. Zur Umsetzung seiner Kulturpolitik beantragt der Bundesrat Finanzmittel in der Höhe von 894.6 Millionen Franken für vier Jahre. Bei der Literatur plant der Bund vor allem in folgenden Bereichen zusätzliche Massnahmen: Verlagswesen, literarische Übersetzung und Literaturzeitschriften. Der Vorstand und die Geschäftsführung des AdS erarbeiten zurzeit eine ausführliche Stellungnahme zu den Plänen des Bundes für die kommende Legislatur. Einreichungsfrist ist der 19. September. Nach der darauf folgenden Auswertung der Stellungnahmen wird die Kulturbotschaft gegen Ende Jahr dem Bundesrat zur Verabschiedung vorgelegt. Sie soll 2015 vom Parlament behandelt und auf 2016 in Kraft treten. Die vollständigen Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Seite des Bundesamts für Kultur herunterladbar: www.bak.admin.ch, Kulturbotschaft.

 

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